mehrj\\xc3\\xa4hrige Berufserfahrung, vorzugsweise an einem kantonalen Gericht, in der Advokatur oder in der \\xc3\\xb6ffentlichen Verwaltung;\\n
fundierte Kenntnisse und Erfahrung im Asylrecht;\\n
effiziente und speditive Arbeitsweise, Entschlussfreudigkeit, Teamf\\xc3\\xa4higkeit und hohe Sozialkompetenz;\\n
Hauptsprache Italienisch; sehr gute Kenntnisse einer zweiten Amtssprache, wenn m\\xc3\\xb6glich Deutsch, und gute passive Kenntnisse einer dritten Amtssprache.\\n
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Zus\\xc3\\xa4tzliche Informationen
\\n F\\xc3\\xbcr die Wahl in ein Richteramt an einem eidgen\\xc3\\xb6ssischen Gericht ist die Schweizerische Staatsb\\xc3\\xbcrgerschaft erforderlich (Art. 5 Abs. 2 VGG).\\n Die Vereinigte Bundesversammlung wird die Wahl in der Fr\\xc3\\xbchjahrsession 2024 vornehmen.\\n Die Gerichtskommission misst einer ausgewogenen Vertretung der verschiedenen politischen Kr\\xc3\\xa4fte an den eidgen\\xc3\\xb6ssischen Gerichten Bedeutung bei: Am Bundesverwaltungsgericht sind nach aktuellem Verteilschl\\xc3\\xbcssel die SVP, die SP und \\xe2\\x80\\x93 in geringem Masse \\xe2\\x80\\x93 die FDP untervertreten.\\n \\n \\nBewerbungsfrist: 8. Januar 2024\\n \\n \\nAmtsantritt: so schnell wie m\\xc3\\xb6glich nach der Wahl\\n \\n \\nBesch\\xc3\\xa4ftigungsgrad: 80 %\\n \\n \\nLohn: Lohnklasse 33 (je nach Alter und Erfahrung; Details auf Anfrage)\\n \\n \\nKontakt\\n F\\xc3\\xbcr n\\xc3\\xa4here Ausk\\xc3\\xbcnfte wenden Sie sich bitte an die Sekret\\xc3\\xa4rin der Gerichtskommission, Anne Dieu (; Tel.: 058 322 94 26).\\n \\n Wir bitte Sie, Ihre Bewerbung mit Motivationsschreiben, Lebenslauf, Kopien von Diplomen und Arbeitszeugnissen, Angabe von Referenzpersonen (darunter mindestens zwei berufliche Referenzen) mit Telefonnummer, Liste der Publikationen, Straf- und Betreibungsregisterauszug sowie Passfoto elektronisch einzureichen.\\n N\\xc3\\xa4here Informationen zum BVGer finden Sie im Internet unter www.bvger.ch \\n
\\n Referenznummer: JRQ$540-8683 \\n
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Zum Arbeitgeber
\\n Das \\n Bundesverwaltungsgericht (BVGer) mit Sitz in St. Gallen beurteilt die Rechtm\\xc3\\xa4ssigkeit von Verf\\xc3\\xbcgungen aus dem Zust\\xc3\\xa4ndigkeitsbereich der Bundesverwaltung. Es st\\xc3\\xbctzt sich hierbei auf das Verwaltungsgerichtsgesetz (VGG). Vorinstanzen sind haupts\\xc3\\xa4chlich die Departemente der Bundesverwaltung und die ihnen unterstellten oder zugeordneten \\xc3\\x84mter.\\n Das Gericht beurteilt ausserdem Beschwerden gegen gewisse Beschl\\xc3\\xbcsse der Kantonsregierungen, etwa im Bereich der Krankenversicherung. Schliesslich urteilt das BVGer in drei bestimmten Sachgebieten nicht als Beschwerde-, sondern auf Klage hin als erste Instanz, beispielsweise bei \\xc3\\xb6ffentlich-rechtlichen Vertr\\xc3\\xa4gen.\\n In gewissen Rechtsgebieten \\xe2\\x80\\x93 etwa im Asylrecht oder bei der Internationalen Amtshilfe \\xe2\\x80\\x93 ist das BVGer als letzte Beschwerdeinstanz zust\\xc3\\xa4ndig. Dies bedeutet, dass das Urteil nicht ans Bundesgericht weitergezogen werden kann. In anderen Gebieten ist das BVGer dagegen Vorinstanz des Bundesgerichts. In diesen F\\xc3\\xa4llen kann bei diesem \\xc2\\xabBeschwerde in \\xc3\\xb6ffentlich-rechtlichen Angelegenheiten\\xc2\\xbb oder \\xc2\\xabBeschwerde in Zivilsachen\\xc2\\xbb erhoben werden. Ob dies in einem bestimmten Sachgebiet m\\xc3\\xb6glich ist, ergibt sich aus dem Bundesgesetz \\xc3\\xbcber das Bundesgericht (BGG). \\n
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\\n Die Bundesverwaltung achtet die unterschiedlichen Bed\\xc3\\xbcrfnisse und Lebenserfahrungen ihrer Mitarbeitenden und f\\xc3\\xb6rdert deren Vielfalt. Gleichbehandlung geniesst h\\xc3\\xb6chste Priorit\\xc3\\xa4t.\\n
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